EUDR FAQ: Ein praktischer Leitfaden zur EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt neue rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen ein, die bestimmte Waren in die Europäische Union einführen oder mit ihnen handeln. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Beseitigung von Produkten, die mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen, vom EU-Markt und bringt erhebliche operative und Compliance-Herausforderungen mit sich.

Dieser FAQ-Artikel soll Fachleuten, Geschäftsinhabern und Entscheidungsträgern helfen zu verstehen, was EUDR ist, wie es funktioniert und welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorschriften einzuhalten. Unabhängig davon, ob Sie globale Lieferketten verwalten oder das rechtliche Risiko einschätzen, dieser Leitfaden behandelt die wichtigsten Fakten, Prozesse, Instrumente und Fristen.

Allgemeine Fragen

Im ersten Abschnitt wird erläutert, was die EUDR ist, warum sie eingeführt wurde und wie sie sich auf Unternehmen auswirkt, die mit bestimmten risikobehafteten Rohstoffen handeln.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), formell bekannt als Verordnung (EU) 2023/1115, ist ein rechtsverbindlicher Rahmen, der von der Europäischen Union im Juni 2023 angenommen wurde. Ihr Hauptziel ist es, den Handel mit Produkten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Zusammenhang stehen, auf dem EU-Markt zu verhindern.

Die Verordnung gilt sowohl für Waren, die in die EU eingeführt, als auch für solche, die aus der EU ausgeführt werden. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die regulierten Produkte drei wesentliche Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen entwaldungsfrei sein (d. h. sie dürfen nicht auf Flächen hergestellt werden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt werden).
  • Legal und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Herkunftslandes hergestellt.
  • Vollständig rückverfolgbar bis zu der genauen Parzelle, auf der sie angebaut oder geerntet wurden.

Die EUDR ersetzt die frühere EU-Holzverordnung (EUTR) und erweitert deren Anwendungsbereich und rechtliche Anforderungen erheblich.

Warum wurde die EUDR eingeführt?

Die Europäische Union ist einer der weltweit größten Verbraucher von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. Ihr Konsumverhalten trägt zur weltweiten Entwaldung bei, insbesondere in den an biologischer Vielfalt reichen tropischen Regionen.

Die EUDR wurde eingeführt, um diesen ökologischen Fußabdruck zu verringern. Sie ist Teil des "Green Deal" der EU und unterstützt umfassendere Ziele wie die Klimaneutralität bis 2050 und den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Die Verordnung schreibt Produkte aus legalen Quellen vor, die frei von Abholzung sind, und verwandelt damit die ökologische Nachhaltigkeit von einer freiwilligen Initiative in eine Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften, wodurch die globalen Handelspraktiken umgestaltet werden.

Wann beginnt die Vollstreckung der EUDR?

Die Durchsetzung der EUDR soll in zwei Phasen beginnen, je nach Unternehmensgröße:

  • Große Unternehmen müssen diese bis zum 30. Dezember 2025 erfüllen.
  • Kleine und Kleinstunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit, die Anforderungen zu erfüllen.

Trotz des gestaffelten Zeitplans wird allen Unternehmen empfohlen, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, da die Erfassung von Daten, die Bewertung von Risiken und der Aufbau konformer Systeme zeitaufwändig und komplex sind.

Gibt es eine Gnadenfrist oder Flexibilität bei den EUDR-Fristen?

Nein. Die EUDR sieht keine Schonfrist vor, sobald die Vollstreckung beginnt.

Große Unternehmen müssen der Verordnung bis zum 30. Dezember 2025 nachkommen, während für Klein- und Kleinstunternehmen eine Frist bis zum 30. Juni 2026 gilt. Diese Termine sind rechtsverbindlich und stellen das vollständige Inkrafttreten der Verordnung dar.

Obwohl der gestaffelte Zeitplan kleineren Unternehmen zusätzliche Zeit einräumt, gelten nach diesen Terminen keine Ausnahmen und keine Flexibilität mehr. Sobald der Durchsetzungstermin erreicht ist, dürfen nur noch Unternehmen, die eine vollständige Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen und gültige DDS-Anträge eingereicht haben, Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus diesem ausführen.

Die Unternehmen werden daher dringend gebeten, die derzeitige Phase vor der Durchsetzung als kritischen Zeitraum für Systemtests, Lieferantenkontakte und interne Schulungen zu betrachten. Wer die Vorbereitungen bis Ende 2025 hinauszögert, riskiert die Nichteinhaltung der Vorschriften, Lieferverzögerungen oder Durchsetzungsmaßnahmen.

Welche Waren sind abgedeckt?

Die EUDR gilt für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Hauptverursacher der weltweiten Entwaldung gelten. Diese Produkte werden aufgrund ihrer hohen Umweltauswirkungen und ihres Handelsvolumens innerhalb der EU priorisiert.

Die Verordnung zielt speziell auf die folgenden sieben Hochrisikowaren ab:

  • Rinder.
  • Kakao.
  • Kaffee.
  • Ölpalme.
  • Soja.
  • Holz.
  • Gummi.

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Rohstoffen gilt die EUDR auch für eine breite Palette von Folge- und Verarbeitungsprodukten, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die mit der Entwaldung verbundenen Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.

Beispiele für erfasste derivative Produkte sind:

  • Leder und Rindfleischprodukte.
  • Schokolade und Kakaopulver.
  • Möbel, Papier und Holzartikel.
  • Verarbeitete Palmölprodukte und Produkte auf Kautschukbasis.

Alle regulierten Produkte werden mit den in Anhang I der Verordnung aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU gekennzeichnet. Nur Artikel, die unter diese spezifizierten KN-Codes fallen, unterliegen den EUDR-Konformitätsanforderungen. Die Unternehmen müssen diese Codes sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob ihre Produkte unter die Verordnung fallen.

Was bedeutet "entwaldungsfrei" im Rahmen der EUDR?

Ein Produkt gilt als entwaldungsfrei, wenn es nicht auf Flächen hergestellt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden oder der Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Dies gilt selbst dann, wenn eine solche Abholzung im Herkunftsland legal war.

In der Verordnung wird die Entwaldung weit gefasst und umfasst sowohl die vollständige Abholzung von Wäldern als auch die teilweise Degradierung, z. B. durch Abholzung, die die Struktur, Zusammensetzung oder Funktion des Waldes beeinträchtigt.

Diese Norm gewährleistet einen einheitlichen Umweltschutz in allen Beschaffungsländern, unabhängig von unterschiedlichen nationalen Vorschriften.

Welche Ausnahmen oder Sonderfälle sieht die EUDR vor?

Die EUDR hat zwar einen breiten Geltungsbereich, doch sind mehrere Ausnahmen vorgesehen, um eine Überregulierung zu verhindern und eine flexible Übergangszeit zu ermöglichen.

  1. Recycelte Produkte sind in der Regel ausgenommen, sofern sie vollständig aus zuvor verwendeten Materialien hergestellt werden. Wenn jedoch während der Verarbeitung neu beschaffte, EUDR-regulierte Rohstoffe hinzugefügt werden, kann das Endprodukt in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
  2. Verpackungsmaterialien sind ausgenommen, es sei denn, die Verpackung selbst ist ein in Anhang I aufgeführtes reguliertes Produkt. So würde zum Beispiel Pappe aus Zellstoff unter die EUDR fallen, wenn der spezifische KN-Code für diese Art von Pappe abgedeckt ist.
  3. Holz, das vor dem 29. Juni 2023 geschlagen und vor dem 30. Dezember 2025 auf den EU-Markt gebracht wird, ist vorübergehend ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung dient als Übergangspuffer für bestehende Bestände.

Außerdem sind bestimmte Codes der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I mit dem Präfix "ex" gekennzeichnet, was bedeutet, dass nur eine Unterkategorie der umfassenderen Produktgruppe abgedeckt ist. Die Unternehmen müssen die Produktklassifikationen genau prüfen, um die Anwendbarkeit zu bestimmen.

In jedem Fall wird den Unternehmen empfohlen, die KN-Codes sorgfältig zu prüfen und erforderlichenfalls Rechts- oder Zollexperten zu konsultieren, um festzustellen, ob eine Befreiung gilt.

Compliance und Sorgfaltspflicht

In diesem Abschnitt wird dargelegt, wer die EUDR einhalten muss und welche genauen Schritte Unternehmen unternehmen müssen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Wer muss die EUDR einhalten?

Die EUDR gilt für ein breites Spektrum von Teilnehmern der Lieferkette, die an der Einfuhr, der Ausfuhr und dem Vertrieb von regulierten Waren beteiligt sind. Es ist wichtig, die rechtliche Rolle Ihres Unternehmens im Rahmen der Verordnung zu verstehen, da die Art des Akteurs den Grad der Verantwortung bestimmt, insbesondere wenn es um die Sorgfaltspflichten und die Dokumentation geht.

Die Verordnung gilt für zwei Arten von Akteuren der Lieferkette:

  • Betreiber: Unternehmen, die regulierte Produkte zum ersten Mal auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen. Dazu gehören Importeure, Hersteller und große Einzelhändler.
  • Händler: Unternehmen, die bereits in Verkehr gebrachte regulierte Produkte bearbeiten oder verkaufen. Dazu können Großhändler, Vertreiber oder Online-Plattformen gehören.

Die Hauptverantwortung für die Durchführung der Sorgfaltspflicht liegt bei den Marktteilnehmern. Händler müssen Aufzeichnungen führen und können zusätzliche Anforderungen erfüllen, wenn sie als Großunternehmen eingestuft werden.

Gilt die EUDR auch für Klein- und Kleinstunternehmen?

Ja, die EUDR gilt für Unternehmen aller Größen, einschließlich Klein- und Kleinstunternehmen, wobei die Verpflichtungen je nach ihrer rechtlichen Rolle in der Lieferkette unterschiedlich sein können.

  • Klein- und Kleinstunternehmen, die als Betreiber fungieren: Wer Waren in der EU in Verkehr bringt oder ausführt, muss die EUDR in vollem Umfang einhalten, einschließlich der Durchführung von Sorgfaltsprüfungen und der Einreichung von DDS-Anmeldungen. Sie profitieren jedoch von einer späteren Durchsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2026.
  • Klein- und Kleinstunternehmen, die als Händler tätig sind: Wer mit bereits auf dem Markt befindlichen Produkten handelt, muss keine DDS vorlegen, muss aber die einschlägigen Lieferantenunterlagen aufbewahren und bestätigen, dass die von ihm gehandelten Waren den Vorschriften entsprechen. Außerdem wird von ihnen erwartet, dass sie bei Inspektionen oder Audits mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten.

Es gibt keine Ausnahmen von der Verordnung aufgrund der Unternehmensgröße; alle Unternehmen müssen ihre Rolle bewerten und sich entsprechend vorbereiten.

Welches sind die wichtigsten Compliance-Anforderungen?

Die Einhaltung der EUDR beschränkt sich nicht auf allgemeine Nachhaltigkeitsverpflichtungen, sondern beinhaltet die Erfüllung spezifischer rechtlicher Verpflichtungen. Die Unternehmen müssen mit überprüfbaren Belegen nachweisen, dass jede Lieferung regulierter Waren frei von Abholzung ist, legal und im Einklang mit den Gesetzen des Herkunftslandes erzeugt wurde und bis zu dem konkreten Grundstück zurückverfolgt werden kann, auf dem sie angebaut oder geerntet wurde.

Darüber hinaus müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung (DDS) über die EU-Plattform TRACES-NT einreichen, bevor die Waren auf den EU-Markt gebracht oder von dort ausgeführt werden können. Diese Verpflichtungen gelten pro Sendung und erfordern eine lückenlose Dokumentation und Überprüfung.

Was ist eine Sorgfaltspflichterklärung (DDS)?

Die Sorgfaltspflichterklärung (DDS) ist ein Eckpfeiler der EUDR-Konformität. Sie stellt das formale Ergebnis des gesamten Due-Diligence-Verfahrens dar und dient als rechtliche Garantie dafür, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ohne eine gültige DDS kann kein reguliertes Produkt legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus diesem ausgeführt werden.

Eine DDS ist eine formale rechtliche Erklärung, die gemäß Artikel 4 und 5 der EUDR erforderlich ist. Die Erklärung bestätigt, dass:

  • Das Produkt wurde anhand eines strukturierten Due-Diligence-Verfahrens bewertet.
  • Das Risiko der Nichteinhaltung ist vernachlässigbar.
  • Alle Belege sind vollständig und korrekt.

Nach der Einreichung wird die DDS zu einer rechtsverbindlichen Bestätigung und muss fünf Jahre lang für eventuelle Prüfungen oder Kontrollen aufbewahrt werden.

Was beinhaltet der Due-Diligence-Prozess?

Um die EUDR einzuhalten, müssen Unternehmen ein strukturiertes Sorgfaltsprüfungsverfahren durchführen, das Transparenz, Rückverfolgbarkeit und rechtliche Integrität in ihrer gesamten Lieferkette gewährleistet. Dieser Prozess ist keine einmalige Angelegenheit, sondern eine wiederkehrende Verpflichtung, die für jede relevante Lieferung gilt.

Der Due-Diligence-Prozess im Rahmen der EUDR umfasst drei obligatorische Schritte:

  • Sammlung von Informationen: Sammeln Sie Daten über Produkttyp, Menge, Lieferantenidentität, Produktionsdaten und Herkunftsort.
  • Risikobewertung: Bewertung des Risikos, dass das Produkt mit der Abholzung von Wäldern oder mit Rechtsverstößen in Verbindung steht, auf der Grundlage der Praktiken der Lieferanten und der Herkunftsregionen.
  • Risikominderung: Wenn das Risiko nicht vernachlässigbar ist, sollten Sie Abhilfemaßnahmen wie Prüfungen durch Dritte, Besuche vor Ort oder die Verbesserung der Dokumentation ergreifen, bevor Sie fortfahren.

Jeder Schritt muss dokumentiert und bei jeder neuen Charge oder Sendung von regulierten Waren wiederholt werden.

Welches sind die häufigsten Herausforderungen, denen sich Unternehmen bei der Einhaltung der EUDR stellen müssen?

Trotz klarer Vorgaben stoßen viele Unternehmen bei dem Versuch, die EUDR einzuhalten, auf operative und logistische Schwierigkeiten.

Zu den häufigsten Herausforderungen gehören:

  • Datenerhebung bei Kleinbauern: Kleine landwirtschaftliche Betriebe verfügen möglicherweise nicht über GPS-Geräte, formale Landtitel oder Internetzugang.
  • Begrenzte digitale Infrastruktur: Ländliche Regionen können unter schlechter Konnektivität leiden, was die Datenerfassung in Echtzeit beeinträchtigt.
  • Hohe Befolgungskosten: KMU sehen sich mit finanziellen Hindernissen konfrontiert, wenn sie in GIS-Tools, Audits und rechtliche Dokumentation investieren.
  • Komplexe Lieferketten: Mehrstufige Netze verringern die Sichtbarkeit und erhöhen das Risiko der Rückverfolgbarkeit.
  • Ungeklärte Grundbesitzverhältnisse: Rechtliche Eigentums- oder Landnutzungsrechte können in einigen Regionen umstritten oder nicht dokumentiert sein.

Diese Probleme können zu verspäteten DDS-Anmeldungen, unvollständigen Unterlagen oder blockierten Sendungen führen.

Wie können Unternehmen die Hindernisse bei der Einhaltung der EUDR überwinden?

Um die praktischen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der EUDR zu überwinden, reicht es nicht aus, die Checklisten der Vorschriften zu erfüllen. Unternehmen müssen einen proaktiven, strategischen Ansatz verfolgen, der auf ihre spezifischen Gegebenheiten in der Lieferkette zugeschnitten ist. Insbesondere für Unternehmen, die aus Hochrisikoregionen oder von Kleinbauern beziehen, liegt der Schlüssel für eine erfolgreiche Umsetzung im Aufbau von Kapazitäten, in der Vereinfachung von Prozessen und in der Nutzung der digitalen Infrastruktur.

Um die Einhaltung von Vorschriften effektiver zu gestalten, können Unternehmen eine Kombination aus praktischen und strategischen Lösungen anwenden:

  • Lieferantenschulung: Aufklärung über EUDR, GPS-Nutzung und Dokumentationsverfahren.
  • Standardisierte Toolkits: Verwenden Sie vorformatierte Vorlagen für die Datenerfassung, rechtliche Dokumente und DDS-Berichte.
  • Überprüfung durch Dritte: Beauftragen Sie lokale NRO oder Prüfer mit der Bewertung der Einhaltung der Vorschriften in Hochrisikoregionen.
  • Kollaborative Plattformen: Nutzen Sie zentralisierte Systeme wie eudr.co, um Daten auszutauschen, Risiken zu verwalten und DDS-Erklärungen einzureichen.
  • Frühzeitige Umsetzung: Beginnen Sie mit der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften vor Ablauf der Fristen, um Schwachstellen in der Lieferkette zu ermitteln und zu beheben.

Eine proaktive Planung verbessert die Zuverlässigkeit der Daten und verringert das Risiko bei Kontrollen zur Durchsetzung der Vorschriften.

Sind Zertifizierungen durch Dritte (z. B. FSC, PEFC, RSPO, Rainforest Alliance) für die Einhaltung der EUDR ausreichend?

Nein. Zertifizierungen wie FSC, PEFC, RSPO, Rainforest Alliance und ähnliche Systeme sind kein Ersatz für die von der EUDR geforderte gesetzliche Sorgfaltspflicht.

Diese Zertifizierungen durch Dritte können zwar den Risikobewertungsprozess eines Unternehmens unterstützen, sie entbinden die Betreiber jedoch nicht von der Durchführung und Dokumentation des vollständigen EUDR-Due-Diligence-Prozesses. Insbesondere können Zertifizierungen nicht die Notwendigkeit ersetzen für:

  • Geolokalisierungsdaten der Produktionsparzellen (WGS84-Format).
  • Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Herkunftsland.
  • Zusicherung der Abholzungsfreiheit nach dem 31. Dezember 2020.
  • Einreichung einer Sorgfaltspflichterklärung (DDS) über die EU-Plattform TRACES-NT.

Diese Systeme können einen Mehrwert bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit und der Umweltpraktiken der Lieferanten bieten, aber gemäß Artikel 9 der EUDR liegt die volle rechtliche Verantwortung weiterhin beim Betreiber oder Händler.

Unternehmen müssen Zertifizierungen nur als ergänzende Nachweise und nicht als eigenständige Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften betrachten. Selbst vollständig zertifizierte Lieferanten benötigen eine unabhängige Überprüfung und Datenerfassung, um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen.

Welche Unterlagen müssen Unternehmen aufbewahren, um die Einhaltung der EUDR nachzuweisen?

Gemäß Artikel 9 der EUDR sind Unternehmen verpflichtet, alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht und der Einhaltung der Vorschriften mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren. Dazu gehören sowohl interne Aufzeichnungen als auch Materialien, die von Lieferanten oder Dritten stammen.

Zu den obligatorischen Dokumenten gehören:

  • Geolokalisierungsdaten: Genaue Koordinaten (WGS84-Format) der für die Produktion verwendeten Grundstücke.
  • Produktions- oder Erntedaten: Zeitgestempelte Daten zur Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Stichtag 31. Dezember 2020.
  • Dokumente zur Einhaltung von Rechtsvorschriften: Landtitel, Genehmigungen, Arbeitsverträge und Umweltzertifikate.
  • Berichte zur Risikobewertung: Begründungen für die zugewiesenen Risikostufen, einschließlich der verwendeten Quellen und Logik.
  • Milderungsgründe: Aufzeichnungen von Audits, Lieferantenkorrekturen oder Satellitenbildüberprüfungen, wenn Risiken festgestellt wurden.
  • Die Sorgfaltspflichterklärung (DDS): Wie über TRACES-NT übermittelt, zusammen mit allen Protokollen oder der Versionsgeschichte.
  • Kommunikation mit den Lieferanten: E-Mails, Verträge oder Erklärungen, die Rückverfolgbarkeit und legale Beschaffung unterstützen.

Diese Aufzeichnungen müssen in einem Format aufbewahrt werden, das für Audits oder Untersuchungen durch die zuständigen nationalen Behörden zugänglich ist. Die Unternehmen sollten sichere, organisierte Datenspeichersysteme verwenden, idealerweise mit zeitgestempelten Protokollen und Sicherungsprotokollen.

Das Versäumnis, diese Unterlagen aufzubewahren oder vorzulegen, kann zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, selbst wenn die DDS korrekt eingereicht wurde.

Wer ist für die Einhaltung der EUDR in einem Unternehmen verantwortlich?

Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim "Wirtschaftsbeteiligten", d. h. bei demjenigen, der Waren auf den EU-Markt bringt oder ausführt.

Die operative Verantwortung ist jedoch häufig auf verschiedene Abteilungen verteilt:

  • Beschaffung: Erfasst Lieferanten- und Warendaten.
  • Compliance oder Recht: Bewertung der rechtlichen Verpflichtungen und der Risikogrenzen.
  • Nachhaltigkeit/ESG: Überwachung des Abholzungsstatus und Bewertung der Glaubwürdigkeit der Zertifizierung.
  • IT/Technisch: Verwaltet GIS-Systeme und DDS-Plattform-Integrationen.

Zu den bewährten Verfahren gehört die Ernennung eines zentralen Koordinators für die Einhaltung der Vorschriften oder die Einrichtung eines funktionsübergreifenden EUDR-Teams, das für eine kontinuierliche Dokumentation, Aktualisierung und Reaktion auf Risikowarnungen sorgt.

Rückverfolgbarkeit und Überwachung

Die Rückverfolgbarkeit ist ein zentraler Bestandteil der EUDR-Konformität. In diesem Abschnitt wird erläutert, welche Daten auf welche Weise verfolgt werden müssen.

Welche Geolokalisierungsdaten werden benötigt?

Nach der EUDR beginnt die Rückverfolgbarkeit mit genauen Informationen darüber, wo eine Ware produziert wurde. Geolokalisierungsdaten sind nicht optional - sie sind der Grundstein für den Nachweis einer entwaldungsfreien Beschaffung und der Einhaltung von Gesetzen. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Datensysteme standortbezogene Nachweise genau erfassen und verwalten können.

Die Unternehmen müssen für alle Waren, die unter EUDR fallen, Koordinaten auf Parzellenebene angeben. Dies schließt ein:

  • Genaue geographische Breite und Länge (WGS84 Dezimalgrad).
  • Grundstücksgrenzen für größere Betriebe oder Genossenschaften.
  • Datum der Ernte oder Erzeugung.
  • Identität des Lieferanten und Größe des Grundstücks.

Diese räumlichen Daten sind unerlässlich, um nachzuweisen, dass nach dem Stichtag 2020 keine Entwaldung stattgefunden hat.

Wie erfolgt die Fernüberwachung?

Im Zusammenhang mit der EUDR spielt die Fernüberwachung eine wichtige Rolle bei der Überprüfung, ob auf oder in der Nähe des Landes, in dem die Rohstoffe produziert werden, Abholzungen stattgefunden haben. Dieser Ansatz ermöglicht es den Unternehmen, die Angaben ihrer Lieferanten unabhängig und in großem Umfang zu überprüfen, insbesondere in Regionen, in denen Audits vor Ort schwierig oder ressourcenintensiv sein können.

Bei der Fernüberwachung werden digitale Hilfsmittel eingesetzt, um Landnutzungsänderungen zu verfolgen und eine entwaldungsfreie Beschaffung zu bestätigen.

Zu den gängigen Werkzeugen gehören:

  • Satellitenbilder.
  • GIS-Kartenplattformen.
  • KI-basierte Warnungen bei unerwarteter Entwaldung.

Diese Technologien helfen bei der Überprüfung der Daten von Lieferanten und können Umweltrisiken in Echtzeit aufdecken, selbst in schwer zugänglichen Regionen.

Was geschieht, wenn ein Anbieter keine Geolokalisierungsdaten liefern kann?

Im Rahmen der EUDR sind Geolokalisierungsdaten nicht fakultativ - sie sind eine zentrale rechtliche Anforderung. Wenn ein Lieferant keine genauen Geolokationskoordinaten auf Parzellenebene (im WGS84-Format) bereitstellen kann, hat dies unmittelbare und erhebliche Folgen.

In erster Linie kann das betroffene Produkt nicht legal auf den EU-Markt gebracht oder von dort ausgeführt werden. Ohne Geolokalisierungsdaten können die Marktteilnehmer nicht nachweisen, dass das Produkt auf Flächen hergestellt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 frei von Abholzung waren - eine zwingende Voraussetzung für die Einhaltung der Vorschriften.

Dies stellt für den Wirtschaftsbeteiligten ein rechtliches Risiko dar und bringt den Warenfluss in der Lieferkette zum Stillstand. Selbst wenn alle anderen Schritte der Sorgfaltspflicht vollständig sind, macht eine fehlende oder nicht überprüfbare Geolokalisierungsdatei die gesamte Sorgfaltserklärung (DDS) ungültig.

In solchen Fällen haben die Unternehmen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • das Produkt aus ihrem EU-Bestand ausschließen: Dies ist oft die einzige kurzfristige Lösung, wenn Zeitmangel oder der Mangel an alternativen Lieferanten eine Sanierung verhindern.
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten bei der Erfassung konformer Daten: Dies kann den Einsatz von GPS-fähigen Geräten, die Durchführung von Erhebungen vor Ort oder die Zusammenarbeit mit lokalen Prüfstellen umfassen, um die erforderlichen Koordinaten und Unterlagen zu erhalten.

Die Marktteilnehmer werden ermutigt, risikobehaftete oder nicht digitalisierte Lieferanten frühzeitig im Vorbereitungsprozess auf die Einhaltung der Vorschriften zu identifizieren. Die Bereitstellung technischer Unterstützung oder finanzieller Mittel für die Erhebung von Geodaten kann insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Kleinbauern oder Genossenschaften in Regionen mit geringer Anbindung erforderlich sein.

Werden fehlende Geolokalisierungsdaten nicht behoben, werden nicht nur Sendungen blockiert, sondern es kann auch zu Prüfungen, Geldstrafen oder Rufschädigung kommen, wenn nicht konforme Waren auf dem EU-Markt entdeckt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fehlen von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der EUDR ein Deal-Breaker ist. Unternehmen müssen robuste Strategien zur Einbindung von Lieferanten und zur Kartierung umsetzen, um Störungen zu vermeiden und den legalen Marktzugang zu erhalten.

Wie oft sollten die Überwachungsdaten aktualisiert werden?

Die Überwachung im Rahmen der EUDR ist keine einmalige Anforderung - sie ist eine kontinuierliche Verpflichtung, die sicherstellen soll, dass alle Produkte, die auf den EU-Markt gelangen oder ihn verlassen, im Laufe der Zeit konform bleiben. Statische oder veraltete Daten untergraben die Integrität der Sorgfaltserklärung und erhöhen das Risiko von Regelverstößen.

Die Unternehmen müssen ihre Überwachungsdaten regelmäßig aktualisieren, um Änderungen der Flächennutzung, der Zusammensetzung der Lieferkette oder der regionalen Risikofaktoren zu berücksichtigen. Aktualisierungen sind insbesondere in den folgenden Szenarien erforderlich:

  • Mit jeder neuen Sendung: Jede Lieferung regulierter Waren muss von aktuellen, chargenspezifischen Geolokalisierungsdaten begleitet werden. Selbst wiederkehrende Lieferungen desselben Lieferanten müssen einzeln validiert werden, um Konsistenz und Konformität zu gewährleisten.
  • Wenn sich die Lieferbedingungen oder die Landnutzung ändern: Wenn ein Lieferant seine Beschaffung an einem neuen Standort aufnimmt, die Produktion auf eine andere Parzelle ausweitet oder sich die Eigentumsverhältnisse oder Landrechte ändern, müssen die entsprechenden Geodaten und Risikobewertungen unverzüglich überarbeitet werden.
  • Als Reaktion auf aktualisierte Satellitenbilder oder Entwaldungswarnungen: Unternehmen, die Fernerkundungs- oder GIS-Plattformen nutzen, sollten auf Systemwarnungen oder visuelle Hinweise auf Waldverluste reagieren, indem sie Lieferantenprofile und DDS-Anmeldungen entsprechend überprüfen und aktualisieren.
  • Nach einer Änderung der regulatorischen oder länderspezifischen Risikoeinstufung: Wenn die Europäische Kommission die Risikostufe eines Landes aktualisiert oder neue Leitlinien veröffentlicht, müssen die Überwachungsdaten und die Dokumentation möglicherweise angepasst werden, um den erhöhten Sorgfaltsanforderungen Rechnung zu tragen.

Regelmäßige Aktualisierungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die DDS-Erklärungen korrekt, rechtlich vertretbar und an die neuesten Gegebenheiten vor Ort angepasst sind. Veraltete oder unvollständige Überwachungsdaten können zur Zurückweisung von Sendungen, zu Sanktionen oder Produktrückrufen führen.

Um diesen Prozess effektiv zu verwalten, sollten Unternehmen automatische Warnmeldungen, routinemäßige Überprüfungspläne für Lieferanten und digitale Systeme einführen, die die Historie der Datenversionen verfolgen können. Dies verbessert nicht nur die betriebliche Effizienz, sondern zeigt auch, dass sie bei Inspektionen oder Audits gut vorbereitet sind.

Welches sind die vier Schlüsselkomponenten einer wirksamen EUDR-Überwachung?

Eine wirksame Überwachung im Rahmen der EUDR ist keine einmalige Aufgabe - es handelt sich um ein fortlaufendes, strukturiertes System, das darauf ausgelegt ist, die Landnutzung zu verfolgen, Veränderungen zu erkennen und die Transparenz der Lieferkette zu gewährleisten.

Die vier wesentlichen Komponenten sind:

  1. Erhebung von Geolokalisierungsdaten: Für jeden Bauernhof, Wald oder jede Plantage müssen Koordinaten auf Parzellenebene (WGS84-Format) erfasst werden. Für Kleinbauern kann ein einzelner Punkt ausreichen; für größere Parzellen ist eine Polygonkartierung erforderlich. Die Daten müssen die Produktions- oder Erntedaten und die Lieferantenidentifikation enthalten.
  2. Fernerkundung und Satellitenüberprüfung: Unternehmen sollten hochauflösende Satellitenbilder und Fernerkundungsinstrumente nutzen, um zu überprüfen, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abholzung stattgefunden hat. Diese Instrumente liefern einen objektiven visuellen Beweis und helfen bei der Validierung der von den Lieferanten übermittelten Geolokalisierungsdaten.
  3. GIS-gestützte Risikokartierung: Geografische Informationssysteme (GIS) helfen bei der Visualisierung von Risiken. Unternehmen können Lieferantendaten mit externen Risikofaktoren wie der Nähe zu Schutzgebieten, Hotspots der Biodiversität oder Regionen mit schwacher Regierungsführung verknüpfen. Auf diese Weise können Entscheidungen zur Risikobewertung und -minderung getroffen werden.
  4. Dynamische Risikoaktualisierungen: Die Überwachung muss an neue Informationen angepasst werden. Unternehmen sollten die Risikoprofile ihrer Lieferanten aktualisieren, wenn Entwaldungswarnungen auftauchen, sich die Dokumentation ändert oder sich die Risikoeinstufung eines Landes ändert. Dadurch wird sichergestellt, dass die DDS-Anträge im Laufe der Zeit gültig bleiben.

Diese vier Komponenten wirken zusammen, um ein überprüfbares, vertretbares Compliance-System zu schaffen. Die Überwachung ist die Grundlage für die Risikoerkennung in Echtzeit und eine rechtlich glaubwürdige Sorgfaltspflicht.

Risikoklassifizierung und Länderbewertung

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie der risikobasierte Ansatz der EU im Rahmen der EUDR den Umfang und die Tiefe der Sorgfaltspflichten beeinflusst. Ein Verständnis der Länderklassifizierung ist für Unternehmen, die ihre Compliance-Strategien anpassen, Risiken reduzieren und Ressourcen effizient zuweisen wollen, unerlässlich.

Was ist der risikobasierte Ansatz der EUDR?

Die EUDR führt ein abgestuftes Länderklassifizierungssystem ein, um die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht auf der Grundlage des mit dem Herkunftsland verbundenen Entwaldungsrisikos zu differenzieren. 

Die Europäische Kommission wird die Länder in drei Risikostufen einteilen:

  • Länder mit geringem Risiko: Dies sind Länder mit einer geringen Entwaldung und einer starken Forstverwaltung. Sie verfügen in der Regel über verlässliche Grundbesitzverhältnisse, transparente Lieferketten und eine wirksame Durchsetzung von Umweltgesetzen. Für Produkte, die aus diesen Ländern stammen, können die Marktteilnehmer von vereinfachten Sorgfaltspflichtverfahren profitieren, einschließlich einer reduzierten Dokumentation und einer weniger intensiven Überprüfung.
  • Länder mit Standard-Risiko: Dies ist die Standardklassifizierung und gilt, wenn es keine spezifische Bezeichnung gibt. Sie verlangt von den Unternehmen, dass sie alle Schritte der Sorgfaltspflicht durchführen: Informationsbeschaffung, Risikobewertung und gegebenenfalls Risikominderung. Die meisten Länder werden wahrscheinlich zunächst unter diese Kategorie fallen, insbesondere in den frühen Phasen der EUDR-Durchsetzung.
  • Länder mit hohem Risiko: In diesen Ländern ist die Wahrscheinlichkeit einer illegalen Abholzung, einer schwachen Regierungsführung oder einer uneinheitlichen Durchsetzung der Forstgesetze höher. Unternehmen, die Waren aus diesen Regionen beziehen, müssen eine verstärkte Sorgfaltspflicht einhalten, einschließlich umfassenderer Überprüfungsmaßnahmen, detaillierterer Dokumentation und möglicherweise Audits durch Dritte oder Inspektionen vor Ort.

Die zugewiesene Risikostufe hat direkten Einfluss auf die Art und Intensität der Sorgfaltspflicht, die ein Marktteilnehmer erfüllen muss. So muss bei der Beschaffung aus einem Hochrisikogebiet stärker nachgewiesen werden, dass das Produkt frei von Abholzung und legal hergestellt wurde, und zwar mit soliden Nachweisen.

Wichtig ist, dass die Risikoeinstufung die Unternehmen nicht von der Einhaltung der Vorschriften befreit. Auch in Ländern mit geringem Risiko müssen die Kriterien der Rückverfolgbarkeit und der Abholzungsfreiheit erfüllt werden. Die Klassifizierung hilft den Unternehmen jedoch dabei, ihre Bemühungen um die Einhaltung der Vorschriften auf die Länder zu konzentrieren, in denen das Risiko eines Schadens am größten ist.

Wann werden die Länderrisikostufen veröffentlicht?

Die offizielle Liste der Risikoklassifizierung soll bis zum 30. Juni 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. Sie wird jedes Erzeugerland bzw. jede Erzeugerregion anhand von unabhängig überprüften Indikatoren wie Abholzungsraten, Qualität der Regierungsführung, Durchsetzungskapazität und Transparenz der Lieferketten einstufen.

Bis diese Liste fertiggestellt und öffentlich zugänglich ist, müssen alle Länder entweder als Standard- oder als Hochrisikoländer behandelt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen für alle Beschaffungsregionen eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen müssen, unabhängig von ihrem vermeintlichen Umwelt- oder Governance-Status.

Vor der förmlichen Annahme der Risikoliste werden keine vereinfachten Verfahren gelten. Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass ein Lieferant oder eine Region ein geringes Risiko aufweist, und sich stattdessen auf eine umfassende Einhaltung der Vorschriften in ihrer gesamten Lieferkette vorbereiten.

Nach ihrer Veröffentlichung wird die Klassifizierung in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert. Unternehmen sollten diese Aktualisierungen aufmerksam verfolgen, da Änderungen des Status eines Landes unmittelbar den Umfang der Sorgfaltspflicht für Produkte aus dieser Region verändern können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der risikobasierte Ansatz zwar letztendlich einen gezielteren Weg zur Einhaltung der Vorschriften bieten wird, die Unternehmen aber bis zum 30. Juni 2025 alle Herkünfte als potenziell risikoreich behandeln müssen. Eine solide Vorbereitung und anpassungsfähige Systeme sind der Schlüssel zu einem effektiven Umgang mit dieser Übergangsunsicherheit.

Vollstreckung und Sanktionen

Für die Risikoplanung ist es von entscheidender Bedeutung zu verstehen, wie die EUDR durchgesetzt wird und welche Strafen verhängt werden. Unternehmen müssen sich nicht nur auf den Aufbau von Compliance-Systemen konzentrieren, sondern auch die Durchsetzungsmechanismen verstehen, die die EU-Mitgliedstaaten in der Praxis anwenden werden.

Wie wird die EUDR durchgesetzt?

Die Durchsetzung der EUDR wird dezentralisiert, aber koordiniert erfolgen. Jeder EU-Mitgliedstaat ist für die Ernennung einer oder mehrerer zuständiger Behörden verantwortlich, die sicherstellen sollen, dass die Verordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt und befolgt wird.

Diese nationalen Behörden verfügen über weitreichende Befugnisse, unter anderem:

  • Durchführung von Audits und Inspektionen: Angekündigte und unangekündigte Kontrollen in Geschäftsräumen, Lagern, Produktionsstätten und Dokumentationssystemen.
  • Anfordern von Unterlagen: Zum Beispiel Due-Diligence-Erklärungen (DDS), Geolokalisierungsaufzeichnungen, rechtliche Herkunftsnachweise und Risikobewertungsdateien.
  • Beschlagnahme oder Blockierung von Sendungen: Beschlagnahme von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie nicht konform sind, bevor sie in den Verkehr gebracht werden.
  • Untersuchung von Beschwerden oder Whistleblower-Meldungen: Insbesondere solche von NRO, Journalisten oder betroffenen Gemeinschaften in den Herkunftsländern.
  • Verhängung administrativer oder rechtlicher Sanktionen: Dazu gehören Geldstrafen, Marktverbote und die Aufnahme in öffentliche Verzeichnisse der Nichteinhaltung.

Um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die Grenzen hinweg zu erleichtern, werden alle Behörden über die zentrale TRACES-NT-Plattform der EU arbeiten. Dieses digitale System ermöglicht die Echtzeitverfolgung von DDS-Einreichungen, Prüfungsergebnissen und Konformitätsstatus in der gesamten EU.

Jeder Mitgliedstaat muss der Europäischen Kommission außerdem jährliche Durchsetzungsberichte vorlegen, in denen die Anzahl der durchgeführten Inspektionen, die festgestellten Verstöße und die ergriffenen Abhilfemaßnahmen aufgeführt sind. Dies gewährleistet eine einheitliche Überwachung und Rechenschaftspflicht in der gesamten Union.

Unternehmen sollten sich auf risikobasierte Inspektionen, stichprobenartige Prüfungen und datengestützte Untersuchungen vorbereiten, insbesondere in Hochrisikosektoren oder -regionen. Die Behörden können auch Satellitenbilder, KI-basierte Warnmeldungen und geospatiale Tools einsetzen, um Unregelmäßigkeiten proaktiv zu erkennen.

Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung?

Die EUDR sieht strenge und weitreichende Strafen für Verstöße vor, was die hohe ökologische und rechtliche Bedeutung der Verordnung widerspiegelt.

Zu den möglichen Sanktionen gehören:

  • Geldbußen: Diese können je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes bis zu 4% des EU-weiten Jahresumsatzes des Betreibers betragen.
  • Beschlagnahme oder Vernichtung von Waren: Produkte, die die EUDR-Kriterien nicht erfüllen, können physisch vernichtet, die Einfuhr verweigert oder vom Markt genommen werden.
  • Beschlagnahme von Einnahmen: Die Behörden können alle Gewinne aus dem Verkauf von nicht konformen Waren zurückfordern.
  • Marktzugangsverbote: In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen kann den Unternehmen das Inverkehrbringen regulierter Produkte auf dem EU-Markt vorübergehend oder dauerhaft untersagt werden.
  • Öffentliche Namensgebung: Straftäter können öffentlich aufgelistet werden, was zu Rufschädigung, Vertrauensverlust bei den Käufern und Kontrolle durch Nichtregierungsorganisationen und die Medien führt.

Die Durchsetzung der Vorschriften soll verhältnismäßig, abschreckend und wirksam sein. Unternehmen, die fahrlässig handeln, Daten fälschen oder ihre Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften ignorieren, müssen mit härteren Strafen rechnen als Unternehmen, die guten Glaubens sind, aber nur vereinzelt Probleme haben.

Um das rechtliche und finanzielle Risiko zu mindern, sollten Unternehmen robuste interne Kontrollsysteme einführen, ihre Mitarbeiter in den Protokollen zur Sorgfaltspflicht schulen und stets eine sorgfältige Dokumentation führen.

Wie lange müssen Unternehmen die Daten zur Einhaltung der EUDR aufbewahren?

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der EUDR sind sowohl Wirtschaftsbeteiligte (die Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen) als auch große Händler (die bereits im Verkehr befindliche regulierte Waren verkaufen) gesetzlich verpflichtet, alle Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Diese fünfjährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum, an dem das Produkt entweder auf den EU-Markt gebracht oder aus der EU ausgeführt wurde, je nachdem, welche Rolle der Akteur in der Lieferkette spielt.

Die Unternehmen müssen die folgenden Aufzeichnungen aufbewahren:

  • Erklärungen zur Sorgfaltspflicht (DDS): Wie über die TRACES-NT Plattform eingereicht, einschließlich der Einreichungsquittungen und aller späteren Änderungen.
  • Geolokalisierungs- und Erntedaten: Genaue Koordinaten (WGS84), Parzellengrenzen und mit Zeitstempel versehene Produktions- oder Erntedaten.
  • Rechtliche Beschaffungsdokumentation: Landtitel, Einschlagsgenehmigungen, Umweltzertifikate und Einhaltung der örtlichen Gesetze.
  • Lieferantenverträge und -erklärungen: Vereinbarungen, Bescheinigungen oder Richtlinien, die eine legale und entwaldungsfreie Beschaffung bestätigen.
  • Berichte zur Risikobewertung: Interne oder externe Bewertungen, die die Risikoeinstufung des Produkts oder des Lieferanten rechtfertigen.
  • Abhilfemaßnahmen und Protokolle: Aufzeichnungen über Audits, die Einbindung von Lieferanten, Abhilfemaßnahmen oder Satellitenüberprüfungsschritte.
  • Systemprotokolle und interne Korrespondenz: Nachweis, dass die Sorgfaltspflichtentscheidungen auf nachvollziehbaren, überprüfbaren Verfahren beruhen.

Diese Unterlagen müssen für die nationalen Behörden auf Anfrage leicht zugänglich sein. Papierakten sind zwar nicht verboten, doch wird eine digitale Archivierung mit strukturierten Verzeichnissen, Sicherungsprotokollen und Zugangskontrollen dringend empfohlen, um die langfristige Einhaltung der Vorschriften und die Revisionssicherheit zu gewährleisten.

Wichtig ist, dass das Versäumnis, diese Unterlagen vorzulegen, auch dann zu Durchsetzungsmaßnahmen führen kann, wenn keine Abholzung stattgefunden hat. Die Regulierungsbehörden sind befugt, Sanktionen zu verhängen, die allein auf der Nichteinhaltung von Verfahren beruhen.

Detaillierte und gut organisierte Aufzeichnungen sind daher nicht nur für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die Absicherung Ihres Unternehmens gegen Reputations- und finanzielle Risiken bei Kontrollen oder Streitigkeiten.

Unterstützung durch eudr.co

Um die Komplexität der EU-Abholzungsverordnung (EUDR) zu bewältigen, bedarf es nicht nur eines soliden Verständnisses der rechtlichen Anforderungen, sondern auch der richtigen Werkzeuge, um diese effizient zu verwalten. Spezialisierte Plattformen wie eudr.co bieten Unternehmen, die die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen wollen, ohne sich mit fragmentierten Systemen oder manuellen Prozessen herumschlagen zu müssen, wichtige Unterstützung. In diesem Abschnitt wird erläutert, wie eudr.co funktioniert und wie es die verschiedenen Akteure in der Lieferkette unterstützt.

Was ist eudr.co?

Eudr.co ist eine speziell entwickelte Compliance-Plattform, die Unternehmen bei der Erfüllung der EUDR-Verpflichtungen unterstützt. Im Gegensatz zu allgemeinen ESG- oder Nachhaltigkeits-Tools ist eudr.co eng auf die detaillierten rechtlichen, technischen und Rückverfolgbarkeitsstandards der Verordnung ausgerichtet.

Die Plattform bietet eine einheitliche Umgebung, in der Unternehmen alle Aspekte der EUDR-Compliance abwickeln können, von der Erfassung von Lieferanteninformationen und Geolokalisierungsdaten bis hin zur Erstellung von Due Diligence Statements (DDS) und deren Einreichung über offizielle EU-Kanäle.

Seine Architektur unterstützt sowohl kleine als auch große Unternehmen durch Flexibilität, Skalierbarkeit und eine benutzerfreundliche Oberfläche. Ganz gleich, ob es sich um die Verwaltung einer einzelnen Produktlinie oder einer mehrstufigen globalen Lieferkette handelt, eudr.co unterstützt Unternehmen beim Aufbau konformer Workflows, die sowohl zuverlässig als auch überprüfbar sind.

Wie wird die Zertifizierung von eudr.co unterstützt?

Um die strengen Normen der EUDR zu erfüllen, müssen die Unternehmen nicht nur die Herkunft ihrer Waren, sondern auch deren legale Herstellung und Rückverfolgbarkeit nachweisen. Eudr.co enthält eine Reihe von Instrumenten, die diese Anforderungen direkt erfüllen:

  • GIS-gestützte Kartierungstools zur Überprüfung der genauen Lage und der Grenzen der Anbauflächen anhand von Satellitendaten.
  • Blockchain-gesicherte Dokumentenspeicherung, um Manipulationen zu verhindern und einen unveränderlichen Prüfpfad zu gewährleisten.
  • Automatisierte DDS-Erstellung, die mit den Artikeln 4-5 der EUDR übereinstimmt und den Verwaltungsaufwand reduziert.
  • Live-Risiko-Dashboards, die Benutzer über Änderungen des Lieferantenstatus, Länderklassifizierungen oder Satellitenwarnungen informieren.
  • TRACES-NT-Integration für die nahtlose Einreichung von Compliance-Anmeldungen bei den EU-Behörden.

Durch die Konsolidierung dieser Funktionen in einer Plattform verkürzt eudr.co die Zertifizierungsfristen und minimiert das Risiko menschlicher Fehler bei der Datenverarbeitung und Berichterstattung.

Wer kann von der Nutzung von eudr.co profitieren?

Eudr.co ist für ein breites Spektrum von Nutzern konzipiert, die an EUDR-regulierten Lieferketten beteiligt sind. Der modulare Aufbau und die Einstellungen für die Zugangskontrolle ermöglichen es jeder Art von Akteur, die Plattform effektiv zu nutzen, ohne dass sich die Zuständigkeiten überschneiden.

  • Importeure und Exporteure können die Erstellung von DDS automatisieren, geografische Daten erfassen und Lieferantenrisiken in Echtzeit überwachen.
  • Händler und Vertreiber profitieren von Dashboards zur Rückverfolgbarkeit und Funktionen zur Dokumentenaufbewahrung.
  • Landwirtschaftliche Erzeuger und Genossenschaften können Flächendaten, Erntedaten und Lieferantennachweise direkt vom Feld hochladen.
  • Zertifizierungsstellen erhalten Lesezugriff, um Dokumente während Audits oder Inspektionen zu überprüfen.
  • Einzelhändler und Hersteller haben Zugang zu vollständiger Transparenz in der Lieferkette und zu Export-Auditberichten für den internen Gebrauch oder zur Überprüfung durch Interessengruppen.

Dieses rollenbasierte Konzept hilft jedem Akteur, die Vorschriften einzuhalten und gleichzeitig zu einer koordinierten, überprüfbaren Rückverfolgbarkeitskette beizutragen.

Wie unterscheidet sich eudr.co von allgemeinen ESG-Tools?

Im Gegensatz zu herkömmlichen ESG- oder Lieferkettenplattformen ist eudr.co so konzipiert, dass die rechtlichen Schwellenwerte der EUDR bis auf Artikelebene erfüllt werden. Sie bietet ein höheres Maß an Spezifizität und rechtlicher Relevanz, indem sie die regulatorischen Standards in jeden Arbeitsablauf einbettet.

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • Eingebaute rechtliche Logik, die mit den Artikeln 3-11 der EUDR übereinstimmt.
  • Spezielle Module für Rückverfolgbarkeit, Risikoanalyse der Entwaldung und Dokumentenaufbewahrung.
  • Vorprüfungsberichte und Warnungen, die auf die nationalen Durchsetzungspraktiken im Rahmen der Verordnung zugeschnitten sind.
  • Strukturierte Vorlagen und Nachweisformate, die den Anforderungen der Behörden bei Inspektionen entsprechen.

Generische ESG-Plattformen können unter Umständen keine präzisen Geolokalisierungsformate (WGS84), forstwirtschaftliche Legalitätsdokumente oder DDS-spezifische Metadaten verarbeiten, so dass eudr.co eine zuverlässigere Lösung für die Einhaltung der EUDR ist.

Lässt sich eudr.co in unsere bestehenden Systeme integrieren?

Ja. Eudr.co ist so konzipiert, dass es sich in bestehende digitale Ökosysteme einfügt, ohne dass kostspielige Überholungen erforderlich sind. Die Plattform bietet:

  • API-Zugang für die Integration mit ERP-, Lieferketten- und Beschaffungssystemen.
  • CSV- und Batch-Upload-Optionen für die Eingabe oder Migration von Massendaten.
  • Manuelle Dateneingabemodi für kleinere Benutzer ohne automatisierte Systeme.
  • Kompatibilität mit Zertifizierungsdatenbanken wie FSC und PEFC zum Abgleich von Lieferantennachweisen.
  • GIS- und Fernüberwachungs-Interoperabilität für die Verknüpfung von Satellitentools mit Compliance-Dashboards.

Diese Interoperabilität stellt sicher, dass Unternehmen ihre bestehende digitale Infrastruktur nutzen und gleichzeitig die besonderen Anforderungen der EUDR erfüllen können.

Ist das Onboarding komplex?

Nein. Der Einführungsprozess ist so konzipiert, dass er auch für Unternehmen mit begrenzten technischen Kenntnissen schnell und einfach zugänglich ist. 

Eudr.co bietet:

  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Einrichtung von Unternehmensprofilen, Lieferantenlisten und Compliance-Workflows.
  • Vorgeladene Vorlagen und Dropdown-Felder zur Reduzierung der manuellen Dateneingabe.
  • Live-Chat und Schulungsunterstützung durch Compliance-Experten zur Beantwortung von Fragen zu Vorschriften oder zur Plattform.
  • Mehrsprachige Schnittstellenoptionen, die den Einsatz in internationalen Teams und Lieferantennetzwerken erleichtern.

Die meisten Unternehmen können je nach Umfang und Struktur ihrer vorhandenen Daten innerhalb weniger Tage einsatzbereit sein. Das benutzerfreundliche Dashboard verkürzt die Lernkurve und sorgt für eine rasche Umsetzung der Vorgaben.

Schlussfolgerung

Die EU-Verordnung zur Entwaldung stellt einen bedeutenden Wandel in der Steuerung der globalen Lieferkette dar. Indem sie vorschreibt, dass Produkte frei von Entwaldung sein müssen, aus legalen Quellen stammen und vollständig bis zum geografischen Ursprungsort zurückverfolgt werden können, setzt sie einen neuen rechtlichen Standard für Transparenz und Rechenschaftspflicht. Für Unternehmen, die in der EU tätig sind oder mit ihr Handel treiben, handelt es sich nicht mehr um eine freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative, sondern um eine verbindliche gesetzliche Verpflichtung.

Unternehmen, die frühzeitig handeln, indem sie Rückverfolgbarkeitssysteme einführen, Geolokalisierungsdaten erfassen und Erklärungen zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statements, DDS) über die TRACES-NT Plattform einreichen, werden besser positioniert sein, um den Marktzugang zu erhalten, Strafen zu vermeiden und die wachsenden Erwartungen der Interessengruppen zu erfüllen.

Bei der Einhaltung der EUDR geht es nicht nur um das Risikomanagement von Vorschriften. Sie ist eine strategische Investition in die langfristige Widerstandsfähigkeit, die Integrität der Lieferkette und die Glaubwürdigkeit der Marke in einem zunehmend umweltorientierten globalen Markt.